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Feststellungsprüfung (FSP) im Studienkolleg

Fächer, Ablauf, Bestehensgrenze, Notenberechnung, Befreiung vom Deutsch-Teil und die externe FSP — kompakt und mit Hinweis darauf, was sich je nach Bundesland unterscheidet.

Was ist die Feststellungsprüfung?

Die Feststellungsprüfung ist die Abschlussprüfung des Studienkollegs. Sie stellt fest, ob Sie fachlich und sprachlich für ein Studium in Deutschland vorbereitet sind. Bestanden ergibt sie zusammen mit Ihrem ausländischen Schulzeugnis die Hochschulzugangsberechtigung.

Zwei Punkte werden oft übersehen. Erstens gilt die FSP nur zusammen mit dem ausländischen Zeugnis — sie ersetzt das Abitur nicht, sondern ergänzt Ihren Abschluss. Zweitens ist sie in der Regel fachgebunden: Sie berechtigt zum Studium in der Fächergruppe Ihres Schwerpunktkurses, nicht zu jedem beliebigen Fach.

Welche Fächer werden geprüft?

Das richtet sich nach dem Schwerpunktkurs. Es gibt fünf, wobei G und S an vielen Kollegs zusammengefasst sind:

Geprüft wird nicht jedes Unterrichtsfach. Üblich sind drei schriftliche Prüfungen und mindestens eine mündliche. Welche Fächer das konkret sind, legt Ihr Studienkolleg fest — prüfen Sie das immer in dessen eigener Prüfungsordnung nach.

Wie läuft die Prüfung ab?

Die schriftlichen Prüfungen dauern meist 180 Minuten, Deutsch häufig etwas länger, oft 210 Minuten. Die mündliche Prüfung dauert in der Regel bis zu 30 Minuten und hat eine Vorbereitungszeit. Manche Kollegs prüfen drei Fächer schriftlich und zwei mündlich.

Eine mündliche Prüfung kann verpflichtend sein, wenn die schriftliche Leistung nicht ausreicht, oder freiwillig zur Verbesserung der Note. Alle Aufgaben sind auf Deutsch, einschließlich der Fachterminologie, und in den Naturwissenschaften zählt der dargestellte Lösungsweg, nicht nur das Ergebnis.

Ein Unterschied zum Aufnahmetest, der oft überrascht: in der FSP sind in Mathematik und Physik an vielen Kollegs Formelsammlung und Taschenrechner zugelassen, beim Aufnahmetest dagegen meist nicht. Das verschiebt den Schwerpunkt vom schnellen Rechnen hin zum Aufstellen und Begründen des Ansatzes. Was genau erlaubt ist, steht in der Einladung zur Prüfung.

Bestehen und Notenberechnung

Üblich ist, dass die Prüfung bestanden ist, wenn die Endnote in jedem Prüfungsfach nicht schlechter als 4,0 ausfällt. Ein einzelnes nicht bestandenes Fach lässt sich vielerorts im folgenden Semester nachholen, ohne die gesamte Prüfung zu wiederholen.

Die Durchschnittsnote ist in vielen Bundesländern das arithmetische Mittel der Endnoten, auf eine Nachkommastelle und ohne Rundung. Bayern rechnet anders: dort setzt sich die Zeugnisnote aus der Prüfungsnote und der Semesternote des Oberkurses zusammen, die Arbeit während des Jahres zählt also mit.

Für die Bewerbung ist dann eine zweite Rechnung entscheidend: Ihre Bewerbungsnote entsteht aus der umgerechneten Note Ihres ausländischen Zeugnisses und der FSP-Note. Bei zulassungsbeschränkten Fächern wie Medizin entscheidet genau diese Zahl, deshalb lohnt sich schon vor der Prüfung ein Blick darauf, wie Ihre Wunschhochschule rechnet.

Befreiung vom Deutsch-Teil — und was sie mit der Note macht

Viele Studienkollegs befreien vom Prüfungsteil Deutsch, wenn die Sprachkenntnisse anders nachgewiesen sind, etwa durch TestDaF, DSH oder ein vergleichbares Zertifikat. Die Anerkennung ist nicht bundesweit einheitlich, das entscheidet Ihr Kolleg.

Der Punkt, der fast nirgends steht: wird Deutsch nicht über die FSP nachgewiesen, bleibt das Fach vielerorts bei der Durchschnittsnote unberücksichtigt. Die Befreiung spart also nicht nur eine Prüfung, sie ändert den Nenner Ihrer Durchschnittsnote. Wer in Deutsch stark ist, verliert damit eine gute Note; wer dort Schwierigkeiten hat, schützt seinen Schnitt.

Deshalb ist die Befreiung kein Automatismus, sondern eine Rechnung. Beide Wege sind vertretbar: Sie können sich befreien lassen, oder Sie bereiten den Prüfungsteil Deutsch gezielt vor und nehmen die Note bewusst in den Schnitt.

Externe FSP: ohne Studienkolleg

Die Prüfung lässt sich auch extern ablegen, ohne ein Studienkolleg besucht zu haben. In Nordrhein-Westfalen ist das der einzige Weg, weil es dort seit dem Wintersemester 2010/2011 keine Studienkollegs an Hochschulen mehr gibt.

Rechnen Sie mit strengeren Bedingungen: Nachweis, dass ein Kollegbesuch nicht möglich ist, überdurchschnittliche Zeugnisnoten, ein Sprachnachweis auf C1-Niveau, teils Pflichtberatungsgespräche, eine Prüfungsgebühr und feste Anmeldefristen. Und vor allem: die Bestehensquote liegt deutlich unter der von Kollegabsolventen, die zu etwa 85 bis 90 Prozent bestehen. Wer diesen Weg geht, sollte ihn nicht ohne Vorbereitung gehen.

Wie wir auf die FSP vorbereiten

Wir arbeiten einzeln und online, in Mathematik, Physik und Deutsch. Der Unterricht richtet sich nach der Prüfungsordnung Ihres Kollegs und nach Ihrem Schwerpunktkurs, nicht nach einem allgemeinen Lehrplan. Fachsprache üben wir mit, weil die Prüfung auf Deutsch stattfindet und der Lösungsweg schriftlich begründet werden muss.

Externe Kandidaten nehmen wir ausdrücklich an. Dort fehlt der Rahmen eines Kollegs vollständig — kein Unterricht, keine Klausuren, kein Zeitplan — und genau das muss die Vorbereitung ersetzen.

Bereit für die FSP-Vorbereitung?

Schreiben Sie kurz, welches Studienkolleg, welcher Kurs und wann die Prüfung ansteht. Dann sagen wir Ihnen ehrlich, was in der Zeit noch machbar ist.

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Häufige Fragen zur FSP

Was ist die Feststellungsprüfung (FSP)?
Die FSP ist die Abschlussprüfung des Studienkollegs. Mit ihr erhalten Sie zusammen mit Ihrem ausländischen Schulzeugnis die Hochschulzugangsberechtigung für deutsche Hochschulen. Sie gilt in der Regel fachgebunden, also für die Fächergruppe Ihres Schwerpunktkurses.
Welche Fächer werden in der FSP geprüft?
Das hängt vom Schwerpunktkurs ab (T, M, W, G oder S). Deutsch wird fast immer geprüft, dazu kommen die Schwerpunktfächer, etwa Mathematik und Physik im T-Kurs oder Biologie und Chemie im M-Kurs. Geprüft wird nicht jedes Unterrichtsfach — die genaue Liste legt das jeweilige Studienkolleg fest.
Wann gilt die FSP als bestanden?
Üblich ist: die Prüfung ist bestanden, wenn die Endnote in jedem Prüfungsfach nicht schlechter als 4,0 ist. Die genaue Regelung steht in der Ordnung Ihres Bundeslandes beziehungsweise Ihres Studienkollegs.
Wie wird die Durchschnittsnote berechnet?
In vielen Bundesländern ist die Durchschnittsnote das arithmetische Mittel der Endnoten, auf eine Nachkommastelle und ohne Rundung. In Bayern fließt zusätzlich die Semesternote des Oberkurses ein. Für die Bewerbung wird die FSP-Note dann mit der umgerechneten Note Ihres ausländischen Zeugnisses kombiniert.
Kann man sich vom Deutsch-Teil der FSP befreien lassen?
Viele Studienkollegs befreien Sie vom Prüfungsteil Deutsch, wenn Sie Ihre Sprachkenntnisse anders nachweisen, etwa über TestDaF oder DSH. Wichtig: wird Deutsch nicht über die FSP nachgewiesen, bleibt das Fach vielerorts bei der Durchschnittsnote unberücksichtigt. Die Befreiung ändert also auch Ihre Note.
Was passiert, wenn man die FSP nicht besteht?
In der Regel kann die Prüfung einmal wiederholt werden, vielerorts im folgenden Semester und nur in den nicht bestandenen Fächern. Eine freiwillige Wiederholung nur zur Verbesserung der Note ist meist nicht möglich — in Bayern ist das ausdrücklich ausgeschlossen.
Kann man die FSP ohne Studienkolleg ablegen?
Ja, als externe Feststellungsprüfung. In Nordrhein-Westfalen ist das sogar der einzige Weg, weil es dort seit dem Wintersemester 2010/2011 keine Studienkollegs an Hochschulen mehr gibt. Die Anforderungen sind höher und die Bestehensquote deutlich niedriger als nach einem Kollegbesuch.

Siehe auch: Aufnahme ins Studienkolleg, der kostenlose C-Test online und der Mathematik-Test.